Praxiskatzen
Meine Praxiskatzen haben freien Zugang zum Praxisraum, sofern Sie damit einverstanden sind. Ich kann diese jedoch auch in einem anderen Raum unterbringen, wenn Sie dies möchten bzw. Sie unter einer Katzenallergie leiden. Beim Vorhandensein einer schweren Katzenallergie nenne ich Ihnen gerne eine Kollegin oder einen Kollegen, da sich natürlich in der gesamten Praxis trotz Reinigung Katzenhaare befinden können.
Erstgespräch
In einem Erstkontakt vereinbaren wir ein persönliches Erstgespräch. In diesem Gespräch klären wir Ihr Anliegen, Ihre Fragen und besprechen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen. Die Dauer des Erstgeprächs beträgt 50 Minuten und ist kostenpflichtig (€ 120).
Kosten
Das Honorar für Psychotherapie Jänner 2024*
Eine Einheit, 50 Minuten, kostet € 120
Das Erstgespräch, 50 Minuten, kostet wie jede psychotherapeutische Einheit € 120
Eineinhalb Einheiten, 75 Minuten, kosten € 180
Eine Doppeleinheit, 100 Minuten, kostet € 240
* Die Preise werden pr Jahr - 1-2mal inflationsmässig angepasst. Nähere Informationen erhalten Sie von mir persönlich.
Bei Inanspruchnahme von Psychotherapie besteht die Möglichkeit einer Teilrefundierung der Kosten durch den jeweilige Versicherungsträger. Die Höhe des Kostenzuschusses hängt von Ihrem Versicherungsträger ab und beträgt zur Zeit € 33,70 (ÖGK), € 36,00 (WiGev), € 46,60 (BVAEB) und € 45 (SVS).
Wenn Sie eine Teilrefundierung durch Ihren Versicherungsträger in Anspruch nehmen möchten, braucht es vor der zweiten Einheit eine ärztliche Überweisung für Psychotherapie. Vor der 11. Einheit muss ein Antrag auf Kostenzuschuss an Ihren Versicherungsträger erfolgen. Wir füllen gemeinsam diesen Antrag aus. Diesen reichen Sie bei Ihrem Versicherungsträger ein. Wenn die Bewilligung vorliegt, erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie dann bei Ihrem Versicherungsträger einreichen können. Sie erhalten pro Einheit den entsprechenden Kostenzuschuss Ihrer Krankenkasse inklusive des Ersttermins rückerstattet. Weitere Informationen erhalten Sie dazu von mir im Erstkontakt sowie im Erstgespräch.
Weiters können Sie die Kosten für Psychotherapie im Steuerausgleich unter besonders belastenden Ausgaben absetzen.
Es stehen im geringen Ausmaß vollfinanzierte Kassenplätze zur Verfügung. Sie können gerne nachfragen, ob es einen freien Kassenplatz gibt.
Bei Supervision und Coaching wird das Honorar bei der Auftragsklärung individuell vereinbart. Dafür gibt es keinen Kostenzuschuss der Kasse.
Die Kosten für Selbsterfahrung bespreche ich mit Ihnen persönlich, da diese von ihrem Ausbildungskontext abhängen. Diese sind nicht mit der Kasse abrechenbar.
Die Kosten für eine eigene Aufstellung in der Gruppe betragen € 400. Ein Vorgspräch von 50 Minuten ist darin inkludiert.
Zahlungsmodus
Wenn nicht anders vereinbart, ist das Honorar nach der jeweiligen Einheit innerhalb von 7 Tagen zu überweisen. Sie erhalten jeweils eine Honorarnote von mir. Bei der Überweisung geben Sie bitte die Honorarnotennummer sowie das Datum oder Zeitraum des /der Termine an.
Absageregelung
Bei nicht abgesagten Terminen verrechne ich das Honorar gemäß der im Erstgespräch vereinbarten Absageregelung.
Setting und Dauer
Das psychotherapeutische Setting besteht zumeist aus wöchentlichen Terminen à 50 Minuten. Dieses Setting kann je nach Themenkomplex und Methode jedoch variieren. Dies geschieht immer in Absprache und Einvernehmen mit Ihnen.
Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung ist abhängig von den jeweiligen Themen, der Diagnosestellung, dem Behandlungsplan und dem Behandlungsziel. Die Dauer von Psychotherapie ist so kurz wie möglich und so lange wie notwendig, um das Behandlungsziel zu erreichen. Manches Mal braucht es wenige Einheiten, manches Mal sind es längere Prozesse (mehrere Monate bis Jahre).
In der Selbsterfahrung besprechen wir im Erstgespräch die Themen, die Dauer sowie das weitere Setting.
Bei Supervision und Coaching erfolgt im Erstgespräch eine inhaltliche und organisatorische Auftragsklärung (Themen, Ablauf, Dauer, weiteres Setting).
Zusammenarbeit
Um einen guten Behandlungserfolg zu erzielen, ist mitunter die Zusammenarbeit aus dem Bereich der Medizin, u.a. Ärzten oder Ärztinnen aus der Allgemeinmedizin sowie mit Fachärzten oder Fachärztinnen aus der internen Medizin, der Psychiatrie erforderlich. Ein stationärer oder ambulanter Aufenthalt u.a. im Rahmen der Psychiatrie, Psychosomatik oder oder zur Rehabilitation für seelische Gesundheit kann mit unter zur Erreichung des gewünschten Behandlungserfolges beitragen.
Ebenfalls kann zur differenzierten Diagnosestellung eine klinisch-psychologische Diagnostik notwendig sein.
Verschwiegenheitspflicht
Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin sowie Psychotherapeutin bin ich gemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013 sowie § 15 Psychotherapiegesetz 1990, BGBl. Nr. 361/1990 zur Verschwiegenheit, über alle mir in der Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse, verpflichtet.
Mag. Daniela Halpern
Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin
Psychotherapeutin (Existenzanalyse)
Supervisorin & Coach
Dorotheergasse 20/4. Stock/Tür 8
A-1010 Wien
Lift und Praxis aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht rollstuhlgerecht
Telefon: +43 676 721 52 55
E-Mail: daniela(at)halpern.at
Termine nach Vereinbarung