Praxiskatzen
Meine Praxiskatzen haben freien Zugang zum Praxisraum, sofern Sie damit einverstanden sind. Ich kann diese jedoch auch in einem anderen Raum unterbringen, wenn Sie dies möchten bzw. Sie unter einer Katzenallergie leiden. Beim Vorhandensein einer schweren Katzenallergie nenne ich Ihnen gerne eine Kollegin oder einen Kollegen, da sich natürlich in der gesamten Praxis trotz Reinigung Katzenhaare befinden können.
Psychotherapie
Erstgespräch
In einem Erstkontakt vereinbaren wir ein persönliches Erstgespräch. In diesem Gespräch klären wir Ihr Anliegen, Ihre Fragen und besprechen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen. Die Dauer vom Erstgespräch beträgt 50 Minuten und ist kostenpflichtig (€ 130).
Erstgespräche können ausnahmslos aufgrund der psychotherapeutischen Verschwiegenheitspflicht nur von den potentiellen Patient*innen selbst mit mir vereinbart werden. Bei Kindern und Jugendlichen (jedenfalls bis 14a) können ausschließlich obsorgeberechtigte Personen Erstgespräche vereinbaren. Für Menschen mit Erwachsenenvertretung gilt, dass es eine Übermittlung des entsprechenden behördlichen Bescheides erforderlich ist, um gegebenenfalls mit der Erwachsenenvertretung einen Ersttermin für die jeweilige Klient*in zu vereinbaren.
Kosten
Das Honorar für Psychotherapie, Stand Dezember 2024*
Eine Einheit, 50 Minuten, kostet € 130
Das Erstgespräch, 50 Minuten, kostet wie jede psychotherapeutische Einheit € 130
Eineinhalb Einheiten, 75 Minuten, kosten € 195
Eine Doppeleinheit, 100 Minuten, kostet € 260
*Die Preise werden pro Jahr - 1-2mal inflationsmäßig angepasst. Nähere Informationen erhalten Sie von mir persönlich.
Bei Inanspruchnahme von Psychotherapie besteht die Möglichkeit bei Vorliegen einer ICD-10 Diagnose unter gewissen Voraussetzungen einer Teilrefundierung der Kosten durch den jeweilige Versicherungsträger. Die Höhe des Kostenzuschusses hängt von Ihrem Versicherungsträger ab und beträgt zur Zeit € 33,70 (ÖGK), € 36,00 (KFA), € 48,80 (BVAEB) und € 45 (SVS).
Wenn Sie eine Teilrefundierung durch Ihren Versicherungsträger in Anspruch nehmen möchten, braucht es vor der zweiten Einheit eine ärztliche Überweisung für Psychotherapie, entweder vom Facharzt*ärztin Allgemeinmedizin oder Facharzt*ärztin Psychiatrie.
Die ersten 10 Einheiten sind seitens des Versicherungsträgers bewilligungsfrei. Vor der 11. Einheit muss ein Antrag auf Kostenzuschuss an Ihren Versicherungsträger erfolgen. Wir füllen gemeinsam diesen Antrag aus. Diesen reichen Sie bei Ihrem Versicherungsträger ein. Sie erhalten von mir eine entsprechende Honorarnote für Kostenzuschuss, die Sie dann bei Ihrem Versicherungsträger einreichen können. Sie bekommen dann rückwirkend pro Einheit den entsprechenden Kostenzuschuss Ihrer Krankenkasse inklusive des Ersttermins rückerstattet. Weitere Informationen erhalten Sie dazu von mir im Erstkontakt sowie im Erstgespräch.
Weiters können Sie die Kosten für Psychotherapie im Steuerausgleich unter besonders belastenden Ausgaben absetzen.
Es stehen im geringen Ausmaß vollfinanzierte Kassenplätze zur Verfügung. Sie können gerne nachfragen, ob es einen freien Kassenplatz gibt.
Setting und Dauer
Das psychotherapeutische Setting besteht zumeist aus wöchentlichen Terminen à 50 Minuten. Dieses Setting kann je nach Themenkomplex und Methode jedoch variieren. Dies geschieht immer in Absprache und Einvernehmen mit Ihnen.
Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung ist abhängig von den jeweiligen Themen, der Diagnosestellung, dem Behandlungsplan und dem Behandlungsziel. Die Dauer von Psychotherapie ist so kurz wie möglich und so lange wie notwendig, um das Behandlungsziel zu erreichen. Manches Mal braucht es wenige Einheiten, manches Mal sind es längere Prozesse (mehrere Monate bis Jahre).
Zahlungsmodus
Wenn nicht anders vereinbart, ist das Honorar nach der jeweiligen Einheit und dem Erhalt der Honorarnote innerhalb von 7 Tagen zu überweisen. Bei der Überweisung geben Sie bitte die Honorarnotennummer sowie das Datum oder Zeitraum des /der Termine an.
Zusammenarbeit
Um einen guten Behandlungserfolg zu erzielen, ist mitunter die Zusammenarbeit aus dem Bereich der Medizin, u.a. Ärzten oder Ärztinnen aus der Allgemeinmedizin sowie mit Fachärzten oder Fachärztinnen aus der internen Medizin, der Psychiatrie erforderlich. Ein stationärer oder ambulanter Aufenthalt u.a. im Rahmen der Psychiatrie, Psychosomatik oder oder zur Rehabilitation für seelische Gesundheit kann mit unter zur Erreichung des gewünschten Behandlungserfolges beitragen.
Ebenfalls kann zur differenzierten Diagnosestellung eine klinisch-psychologische Diagnostik notwendig sein.
Absageregelung
Bei nicht abgesagten Terminen verrechne ich das Honorar gemäß der im Erstgespräch vereinbarten Absageregelung.
Supervision und Coaching
Bei Supervision und Coaching wird Setting, Themen, Honorar, Zahlungsmodus sowie Absageregelung bei der Auftragsklärung individuell vereinbart. Dafür gibt es keinen Kostenzuschuss der Versicherungsträger.
Selbsterfahrung
Das Setting, Themen, Honorar, Zahlungsmodus sowie Absageregelung für Selbsterfahrung bespreche ich mit Ihnen persönlich, da diese von ihrem Ausbildungskontext abhängen. Dafür gibt es ebenfalls keinen Kostenzuschuss der Versicherungsträger.
Aufstellung
Das Honorar für eine eigene Aufstellung in der Gruppe betragen € 400. Ein Vorgespräch von 50 Minuten ist darin inkludiert. Auch dafür gibt es keinen Kostenzuschuss der Versicherungsträger.
Dokumentation / Aufbewahrungspflicht.
Als Klinische Psychologin / Gesundheitspsychologin sowie als Psychotherapeutin bin ich zur Dokumentation gemäß des Psychologengesetzes sowie des Psychotherapiegesetzes verpflichtet. Die Aufbewahrungspflicht beträgt nach Beendigung der Behandlung 10 Jahre. Die Dokumentation ist danach unwiderbringlich zu vernichten.
Verschwiegenheitspflicht /Datenschutz
Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin sowie Psychotherapeutin bin ich gemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013 sowie§ 45 Psychotherapiegesetz 2024, BGBl. 1 Nr. 49/2024 zur Verschwiegenheit, über alle mir in der Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse, verpflichtet und habe die Datenschutzrichtlinien einzhalten.
Mag. Daniela Halpern
Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin
Psychotherapeutin (Humanistische Therapie/Existenzanalyse)
Supervisorin & Coach
Dorotheergasse 20/4. Stock/Tür 8
A-1010 Wien
Lift und Praxis aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht rollstuhlgerecht
Telefon: +43 676 721 52 55
E-Mail: daniela(at)halpern.at
Termine nach Vereinbarung